Ablauf

Ablauf

Zunächst vereinbaren wir ein unverbindliches Erstgespräch. Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung Ihres Anliegens und soll Ihnen einen Eindruck über meine Arbeitsweise bieten. In der Regel findet danach noch ein weiteres Erstgespräch statt, das zur Klärung noch offener Fragen dienen soll.

Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail, wenn Sie Fragen zum Ablauf haben oder ein Erstgespräch vereinbaren möchten.

Frequenz

Die psychotherapeutischen Sitzungen finden je nach Bedarf 1-2 Mal pro Woche im Sitzen statt. Eine Sitzung dauert 50 Minuten.

Tarife

Die Vereinbarung über die Höhe des Stundenhonorars findet im Rahmen der telefonischen Terminvereinbarung bzw. während des ebenfalls kostenpflichtigen Erstgesprächs statt.

Eine Verrechnung mit der Krankenkasse ist derzeit nicht möglich.

Allgemeines

Ich unterliege einer strengen beruflichen Verschwiegenheitspflicht.

Als Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision ist man einerseits zur eigenständigen Berufsausübung berechtigt, andererseits zur regelmäßigen Supervision verpflichtet. Bei der Supervision nimmt die Psychotherapeut*in mit der Lehrsupervisor*in Fallbesprechungen in anonymisierter Form vor. Diese vertiefte Reflexion des behandlungstechnischen Vorgehens dient der Qualitätssicherung.